Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die von Lieferanten an [Name Ihres Unternehmens] (im Folgenden "Auftraggeber") erbracht werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsschluss
Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Lieferant die Bestellung schriftlich oder durch Lieferung der Ware annimmt.
3. Lieferung und Lieferfrist
Der Lieferant ist verpflichtet, die bestellten Waren fristgerecht und in einwandfreiem Zustand zu liefern. Die Lieferfrist ist verbindlich und beginnt mit dem Datum der Bestellung. Bei Verzögerungen ist der Lieferant verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Liefertermin zu vereinbaren.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich in Euro und gelten ab Werk, inklusive Verpackungskosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungen erfolgen innerhalb von [Anzahl der Tage] Tagen nach Rechnungsstellung durch den Lieferanten.
5. Gewährleistung und Haftung
Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Mängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Für Mängel haftet der Lieferant gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Lieferanten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Geheimhaltung
Der Lieferant verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Basel,CH.